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   OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04   

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https://dejure.org/2004,7738
OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04 (https://dejure.org/2004,7738)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.12.2004 - 1 Verg 15/04 (https://dejure.org/2004,7738)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 1 Verg 15/04 (https://dejure.org/2004,7738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Vergabenachprüfungsverfahren bei Erledigung des Verfahrens durch Abhilfeschaffung; Beschränkung der Anwendbarkeit des § 128 Abs. 4 S. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf die Fälle ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.07.2004 - 1 VK LVwA 31/04

    Dokumentationsdefizit führt zur Verfahrensaufhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
    Die Vergabekammer entschied in einem dieser Nachprüfungsverfahren, welches sie selbst hierfür ausgewählt hatte, dem Verfahren 1 VK LVwA 31/04, durch Beschluss vom 23. Juli 2004, dass die dort streitgegenständliche Ausschreibung aufzuheben sei, weil der Vergabevermerk ,,nicht einmal in seinen Ansätzen dem Sinn und Zweck eines ordnungsgemäßen Vergabevermerkes" entspräche.

    Der Antragsgegner hat ein formelles Unterliegen im Nachprüfungsverfahren, welches nach der Entscheidung der Vergabekammer in dem o.g. ,,Musterverfahren" 1 VK LVwA 31/04 und dem eindeutigen Hinweis der Vergabekammer im vorliegenden Verfahren sicher zu erwarten war, dadurch abgewendet, dass er das Begehren der Antragstellerin ,,anerkannt" und der erhobenen Rüge im vollen Umfange abgeholfen hat.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
    Der Antragsgegner beantragt die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin und verteidigt die angefochtene Entscheidung unter Hinweis auf den Beschluss des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 (vgl. VergabeR 2004, 414 = NZBau 2004, 285 = WuW/E Verg 928).
  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04

    Kostenentscheidung bei verbundenen Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04
    Die Vorschrift stellt auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht ab, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420).
  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Erwägungen in der den Beteiligten mit Verfügung vom 26. Januar 2005 übersandten Entscheidung vom 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04.

    Keine Kostenerstattung für die Antragstellerin bei übereinstimmender Erledigterklärung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluss v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04).

  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03; bestätigt durch Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08) war hierfür jedoch kein Raum mehr (vgl. insbesondere Beschlüsse jeweils v. 16.12.2004, 1 Verg 13/04 "Existenzgründer-Seminare II", 1 Verg 15/04 "Existenzgründer-Seminare III" sowie 1 Verg 16/04).
  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    bb) Auch der erkennende Senat hatte schon zuvor die Ansicht vertreten, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01; VergabeR 2002, 200, v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03; v. 12.01.2004, 1 Verg 13/03; v. 28.06.2004, 1 Verg 5/04, OLGReport 2004, 420; v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04, und v. 22.02.2005, 1 Verg 1/05).
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